Benutzungsgebührenkalkulation

Die rechtssichere Gebührenkalkulation für öffentliche Einrichtungen hat den Vorteil, dass unbeabsichtigte Kostenüberdeckungen und -unterdeckungen als Gewinn- oder Verlustvortrag in die folgende Rechnungsperiode übernommen und dort ausgeglichen werden können. Erst dadurch kann eine tatsächliche Kostendeckung für den Betrieb verwirklicht werden. Notwendig hierfür ist natürlich die Nachkalkulation nach Ablauf der ursprünglichen Rechnungsperiode, um einen möglichen Verlustvortrag gesetzeskonform zu ermitteln.

Weil also zu jeder guten Benutzungsgebührenkalkulation eine Nachkalkulation unbedingt gehören sollte, bieten wir Ihnen bei jeder Gebührenkalkulation automatisch die Möglichkeit einer dazugehörigen Nachkalkulation zum Vorzugspreis an. Nach Ablauf der Rechnungsperiode haben Sie dann die Möglichkeit, dieses Angebot zum Vorzugspreis abzurufen – natürlich nur, wenn Sie dies wünschen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Herr Robin Schulze
Geschäftsbereichsleitung Steuerung und Finanzen
E-Mail: r.schulze@nsi-consult.com
Mobil: +49 172 2576634

Herr Marco Lamcke
Geschäftsbereichsleitung Personal
E-Mail: m.lamcke@nsi-consult.com
Mobil: +49 160 96955876

Nach oben