Leichtere Vergabesituation

Als Mitglied des NSI können Kommunen Leistungen von der NSI Consult Beratungs- und Servicegesellschaft mbH im Wege eines Inhouse-Geschäfts beziehen. Das erleichtert häufig die Vergabesituation.

Da bei einer GmbH die Gesellschafterversammlung als beschlussfassendes Organ zu qualifizieren ist, der die Kontrolle der Geschäftsführung obliegt, hat das NSI als einziger Gesellschafter alleinige Kontrolle über die GmbH. Die Mitglieder des Vereins sind wiederum die niedersächsischen Kommunen, die in der Mitgliederversammlung den Vorstand des Vereins bestimmen, der sowohl dem Gesetz wie auch den Satzungen und den Weisungen der Mitgliederversammlung unterliegt. Die NSI Consult ist im Wesentlichen nur für die Mitgliedskommunen des NSI tätig ist und es liegt auch keine private Kapitalbeteiligung bei der NSI Consult vor. Somit sind die Mitgliedskommunen in dem maßgeblichen Organ vertreten, welches die strategischen Ziele und wesentlichen Entscheidungen der NSI Consult GmbH beeinflusst.

Sie können also als kommunale Mitglieder des NSI e. V. im Wege eines Inhouse-Geschäfts Leistungen von der NSI Consult GmbH beziehen. Dadurch wird die Vergabesituation in vielen Fällen erleichtert. Gleichzeitig empfehlen wir aber trotzdem einen Marktvergleich, um sich auch inhaltlich davon zu überzeugen, dass wir unsere maßgeschneiderten Leistungen zu einem günstigen Preis anbieten.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

E-Mail: info@nsi-consult.com
Zentrale: +49 531 21493030

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