Warum Kommunen jetzt ihre Regelungen zu Direktaufträgen überprüfen sollten
von Robin Schulze, Geschäftsbereichsleitung Steuerung und Finanzen
Email: r.schulze@nsi-consult.com, Tel: +49 172 2576634
Aktuelle Hinweise aus Verfahren mit Förderung – insbesondere bei Projekten mit Beteiligung der NBank – zeigen deutlich: Viele Kommunen verfügen bislang nicht über ausreichend präzise interne Vorgaben zur Anwendung der Direktauftragsgrenze. Dabei ist genau diese Regelung entscheidend dafür, ob die erhöhte Wertgrenze von 20.000 € (gemäß Niedersächsischer Wertgrenzenverordnung – NWertVO) rechtssicher genutzt werden kann.
Die NBank weist ausdrücklich darauf hin, dass die höhere Direktauftragsgrenze nur dann zulässig ist, wenn eine Kommune hierzu eine klare Festlegung nach § 28 KomHKVO getroffen hat. Fehlt eine solche Regelung, gelten automatisch die wesentlich niedrigeren Grenzen der UVgO bzw. VOB/A (1.000 € bzw. 3.000 €) – und das kann förderschädlich sein.
Die Konsequenzen können erheblich sein: Fördermittelkürzungen oder Rückforderungen sind möglich, wenn ein Projekt auf Basis einer nicht vorhandenen oder unzureichenden internen Regelung abgewickelt wurde.
Wir empfehlen daher allen Kommunen, ihre bestehenden Beschaffungs- und Vergaberegelungen zu überprüfen und – sofern notwendig – um eine klare Bestimmung zur Anwendung der Direktauftragsgrenze zu ergänzen. Eine eindeutige, transparente und rechtssichere Regelung schafft nicht nur Sicherheit im Fördermittelkontext, sondern erleichtert auch den Beschaffungsalltag.
Die NSI-Consult unterstützt Kommunen dabei umfassend:
- Erstellung oder Aktualisierung einzelner Regelungen, z. B. zur Anwendung von Direktaufträgen, Wertgrenzen oder Dokumentationspflichten.
- Ausarbeitung kompletter Vergabeordnungen, passgenau zugeschnitten auf kommunale Anforderungen, Strukturen und Prozesse.
- Beratung zu Fördermittelanforderungen, insbesondere im Zusammenspiel von Vergaberecht und haushaltsrechtlichen Vorgaben.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kommune sowohl intern gut aufgestellt ist als auch gegenüber Fördermittelgebern verlässlich und regelkonform agiert.
Wenn Sie Ihre Vergabeprozesse modernisieren oder Ihre Vergabeordnung neu aufsetzen möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Robin Schulze
Geschäftsbereichsleitung Steuerung und Finanzen
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